In der heiligen Nacht hat Papst Franziskus die heilige Pforte des Petersdoms geöffnet, und damit das heilige Jahr 2025 feierllich in Rom eröffnet.
Kardinal Schönborn hat die Rochuskirche zu einer der "Jubiläumskirchen" in der Erzdiözese Wien bestimmt, in der die Gläubigen die besonderen Gnaden des heiliges Jahres empfangen können:
Wie immer ist die erste Gabe eines solchen "heiligen Jahres", das seit einige Zeit alle 25 Jahre begangen wird, ein erleichterter Zugang zum "vollkommenen Ablass":
Alle Gläubigen, die im hl. Jahr die Rochuskirche besuchen, „um die hl. Messe mitzufeiern“ oder „während einer angemessenen Zeitspanne in eucharistischer Anbetung und Meditation verweilen“, erlangen in St. Rochus den Vollkommenen Ablass unter den üblichen Bedingungen: Vollkommene Reue (also aufrichtige Abkehr von allen Sünden), Empfang des Bußsakramentes in der Woche davor oder danach, Empfang der hl. Kommunion, „und Abschluss dieser Andacht mit dem Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis und der Anrufung Marias, der Mutter Gottes“.
Ein Ablass kann entweder zur Tilgung der eigenen noch offenen "Sündenstrafen" erlangt werden, oder zugunsten eines schon Verstorbenen. In diesem hl. Jahr gewährt der hl. Vater ausnahmsweise, auch 2x täglich für die armen Seelen einen solchen Ablass zu erlangen, sofern der Gläubige auch ein zweites Mal die hl. Kommunion empfängt.
Bedenken wir, dass wenn wir sterben, von uns Rechenschaft gefordert werden wird: Gott hat jedem von uns Talente und Gaben (der Natur und der Gnade) anvertraut, damit wir mit ihrer Hilfe jene "guten Werke wirken, die Gott schon von aller Ewigkeit im voraus für uns bestimmt hat". Auch wenn wir in der heiligmachenden Gnade, versöhnt mit Gott sterben, so bleibt dennoch eine gewisse Schuld zurück - ein objektiver Schaden, der durch unsere Sünden oder unsere Unterlassungen entstanden ist.
Solange wir leben, können wir dafür Abbitte leisten; sind wir aber einmal aus dieser Welt geschieden, bleibt uns nur noch das Fegefeuer als Ort der Reinigung und Sühne, um bereit zu werden für das himmlische Hochzeitsmahl. Von daher gewinnt das Geschenk des Ablasses besondere Bedeutung.
Worum geht es beim Ablass?
Um den Ablass besser verstehen zu können, hilft es, die altkirchliche Praxis der Buße in Erinnerung zu rufen: in der frühen Kirche mussten - als Bedingung für die Lossprechung von schweren Sünden - zuerst bestimmte Busswerke verichtet werden, bevor der Sünder mit Gott und der Kirche versöhnt wurde.
Zunächst einmal kann nur Gott Sünden vergeben, dies geschieht in der Regel im Sakrament der Buße. Gott versöhnt den Sünder mit sich, so wie der Barmherzige Vater seinen verlorenen Sohn in die Arme nimmt und ihn wieder in alle seine Rechte als Sohn des Hauses einsetzt. Zugleich ist mit dieser Vergebung auch alles weggenommen, was für die Ewigkeit Folgen hätte (ewige Sündenstrafe: der Ausschluss vom Himmelreich).
Es bleiben jedoch im Sünder (die unerfüllten und doch von Gott für sein Leben vorhergesehenen guten Werke) und in der Kirche die Folgen der Sünde zurück (das schlechte Beispiel, welches die Umgebung beeinflusst, bzw. die Schwächung der Kirche, deren Glieder wir sind und die durch die Sünden ihrer Glieder als Ganze Schaden nimmt). Das muss auch bereinigt werden. Man nennt das "zeitliche Sündenstrafen".
Der Ablass bedeutet eine Kompensation für diese noch verbliebenen Folgen der Sünde aus dem Schatz der Genugtuung Christi und der Heiligen. Die Möglichkeit der stellvertretenden Genugtuung ergibt sich aus der Einheit des mystischen Leibes Christi, der Gemeinschaft der Heiligen. Der Ablass in seiner heutigen Form ist in 11. Jh. entstanden. Damals flehten der Papst, die Bischöfe und Priester unter Berufung auf ihre Binde-und Lösegewalt, die Barmherzigkeit Gottes für einzelne Personen oder die Gemeinschaft der Gläubigen an.
Bereits in der Zeit der Christenverfolgung, während der ersten 250 Jahre der Kirchengeschichte, wurde es üblich die so genannten "Bekenner" (Confessores),- das waren Christen, die gerade noch keine Märtyrer geworden waren, aber Kerker und Folter für den christlichen Glauben erduldet hatten-, um ihre Fürsprache beim zuständigen Bischof zu bitten, wenn dieser eine Zeit der "ÖFFENTLICHEN KIRCHENBUSSE" verhängt hatte. Auf die Fürbitten diese Bekenner wurden nicht selten die Zeiten der Buße abgekürzt, oder überhaupt aufgehoben.
Später entwickelte sich mehr und mehr das Bewusstsein vom Thesaurus Ecclesia = Schatz der Kirche, in dem die Verdienste aller Märtyrer, Bekenner und Heiligen aufgespeichert sind. Aus diesem Schatz verteilt die Kirche in der Zuwendung eines Ablasses.
Der Ablass ersetzt NIEMALS Reue und Buße, sondern setzt diese immer voraus, und ist daher immer mit dem Empfang des Bußsakramentes, also der Beichte verbunden.
Durch die Möglichkeit einen Ablass u.a. durch materielle Werke, zum Beispiel auch Spenden, zu erwirken, kam der Ablass durch jene in Misskredit, die zwar die äußeren Bedingungen für den Ablass erfüllten, nicht aber die inneren, wie aufrichtige Abkehr von der Sünde und Reue. (s. die Kritik an der Ablasspraxis im 15 Jahrhundert durch die Reformatoren)
Papst Franziskus hat den Bischöfen die Möglichkeit gegeben in jeder Diözese Kirchen auszuwählen, in denen der Jubiläumsablass empfangen werden kann. Sogar für Strafgefangene ist im Kerker nach Erfüllung bestimmter Auflagen, zu denen immer die Beichte gehört, die Möglichkeit diesen Ablass zu gewinnen geschenkt worden.
Heiliges Jahr-Geschichte und Bedeutung
Vorbild im Alten Testament: Das Jobeljahr (schenat hajobel)-es hat mit "Jubel" nichts zu tun! Es ist vielmehr das sogenannte Erlass-oder Befreiungsjahr, in dem aus Not verpfändeter oder verkaufter Bodenbesitz an die israelitischen Bürger, als ursprünglichem Besitzer, zurückfällt. Ebenso sind Personen, die sich wegen persönlicher Schulden in Sklaverei begeben haben, in diesem Jahr freizulassen. Es handelt sich also im Alten Testament um ein humanitäres Gesetz.
Auf diesem Hintergrund ist die Einführung des "Jubeljahres" in der katholischen Kirche zu verstehen. Das erste förmliche "Heilige Jahr" wurde im Jahre 1300 von Papst Bonifaz VIII eingeführt. Es sollte nach seinem Willen alle 100 Jahre begangen werden. Übrigens folgte Papst Bonifaz einer "Basisbewegung", die unter Berufung auf ein (nicht belegtes) Heiliges Jahr 1200 ein solches forderte. Bereits im Jahre 1342 wandten sich die Römer an den im Exil von Avignon befindlichen Papst Clemens VI, der wunschgemäß unter Hinweis auf die jüdische Tradition, das 50. Jahr als Heiliges Jahr festsetzte. Außerdem wollte er die Kürze des menschlichen Lebens berücksichtigt wissen. Papst Urban VI beschloss die Zeit zwischen den Jubeljahren von 50 auf 33 Jahre zu verkürzen, wegen des 33 Jahre dauernden Erdenlebens unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus. Papst Paul II legte 1470 durch eine päpstliche Bulle den Abstand auf 25 Jahre fest, der mit Ausnahme der Jahre 1800 und 1850 seit 1475 eingehalten wurde. Das Heilige Jahr 1500 sollte Berühmtheit erlangen durch die Einführung besonderer liturgischer Zeremonien, die noch heute untrennbar mit der Feier dieses Jahres in Verbindung gebracht werden. Für die Öffnung und Schließung der Heiligen Pforten wurde ein eindrucksvoller Ritus entworfen. Papst Pius IX erteilte 1875 allen Bischöfen die Vollmacht, in ihren Diözesen Kirchen zu bestimmen, in denen die Gläubigen den Jubiläumsablass erlangen konnten. 1933 berief Papst Pius XI ein außerordentliches heiliges Jahr ein,- der zwei Jahre zuvor gegründete päpstliche Rundfunksender übertrug die Hammerschläge des Papstes zur Öffnung der Heiligen Pforte in die ganze Welt. Unter Papst Johannes Paul II übertrug das italienische Fernsehen mehr als 400 h live von den Feierlichkeiten in der Ewigen Stadt. Die Bitte des Papstes, in diesem Jahr armen Ländern ihre Schulden zu erlassen, fiel nicht auf taube Ohren, 12,5 Milliarden € erließen internationale Finanzinstitute verschiedenen Staaten in Afrika und Lateinamerika.
Im Hinblick auf die Theologie ist festzuhalten, dass bereits im Buch "der Jubiläen", welches NICHT zu den Schriften des Alten Testamentes gehört, der Gedanke angesprochen wurde, es handle sich um eine Zeit der Buße und der fortschreitenden Erlösung. Im Talmud wurde das Erlassjahr mit einer vollständigen Sündenvergebung und einer Aufforderung zu einer Pilgerfahrt verbunden. Dieser Gedanke wurde in der katholischen Theologie weitergeführt.
Röm.-kath.
Pfarre St. Rochus und Sebastian
Landstraßer Hauptstraße 54-56
1030 Wien
Österreich
Bus 4A, 74A / U-Bahn U3 - Station Rochusgasse